Frage 2.5
Der Neckar ist FFH-Gebiet
Der Neckar ist FFH-Gebiet; eine Brücke ist so lange verboten, wie keine Alternativen zur Erschließung des Gebietes untersucht und ausgeschlossen wurden. Der erfolgte Ausschluss einer Straßenbahnlinie erfolgte nicht aus sachlichen Gründen, sondern durch juristische Feinsinnigkeiten. Diese sollten neu bewertet werden.