Mobilität

Campus-Straßenbahn endlich durchsetzen

Es sprechen keine vernünftigen Gründe gegen eine Campus-Straßenbahn. Das Gerichtsurteil gegen die Straßenbahn im Neuenheimer Feld beruhte nicht auf Sachgründen, sondern einer Formalie: Die Uni gewann das Verfahren mit einem formalen juristischen Rückgriff auf einen Bebauungsplan aus dem Jahr 1960, der zwar z. B. Parkplätze oder Versorgungseinrichtungen, aber keine Straßenbahn vorsah. Weiterhin: Dass die vorgeblichen Sach-Argumente (Beeinträchtigung sensibler wissenschaftlicher Geräte durch elektromagnetische Felder und Erschütterungen) nur vorgeschoben waren, erwies sich spätestens 2010, als die Uni in einem Brief an den Heidelberger Gemeinderat erklärte, dass sie einer Straßenbahn auf der von der Stadt Heidelberg gewünschten Trasse zustimmen könne, wenn nur der Autoverkehr auf einen ausgebauten Klausenpfad gelegt würde.

Kommentare

Dem Kommentar ist nichts hinzuzufügen - die Stadt Heidelberg sollte darauf bestehen, dass jede weitergehende Planung im NHF voraussetzt, dass zunächst das Thema Straßenbahnanbindung geklärt wird.