Straßenbahn
Unfassbar, was soll das, diese Straßenbahn war doch längst vom Tisch! Das ist ein völlig unpassendes und vorsintflutliches Konzept. Schienen auf einer Straße in der Stadt , irre, das war vielleicht mal vor 100 Jahren aktuell. Wir haben längst funktionierende leise und vor allem viel günstigere Elektrobusse in vielen Varianten zur Verfügung!
Die Schienentrassewürde den Campus "zerschneiden", nur wenige Übergänge sind möglich (siehe alte Planung).
Und wie soll das überhaupt rechtlich aussehen, der Verwaltungsgerichtshof hat dazu eindeutig entschieden. Was ist da jetzt geplant? Rechtssicherheit soll durch irgendwelche Hintertüren ausgehebelt werden? Straßenbahn direkt am DKFZ, danach unmittelbar vor dem Wohngebäude INF 371...usw. Na super. Das ist eine absolute Unverschämtheit. Sollen die tollen "Architekten" doch mal selber dort wohnen oder arbeiten. Ne, das kommt dann wohl eher nicht in Frage... oder?
Kommentare
am 25. Sep. 2021
um 14:54 Uhr
Hinweis der Moderation
Hallo Gast,
vielen Dank für ihren Beitrag. Wir freuen uns über jede geäußerte Meinung. Jeder einzelne Beitrag wird gelesen und erfasst. Es ist daher nicht nötig und auch nicht erwünscht, wortgleiche Beiträge mehrfach einzustellen. Daher habe ich die anderen gleichlautenden Beiträge ausgeblendet und möchte bei dieser Gelegenheit auf die Dialogregeln (bes. Punkt 4) hinweisen, die Sie hier nachlesen können: /regeln
Danke für Ihr Verständnis.
Beste Grüße
Petra Schröter (Moderation)
am 02. Okt. 2021
um 15:04 Uhr
Hallo,
Hallo,
das Gericht hat sich damals nicht gegen eine Straßenbahn entschieden, sondern festgestellt, dass für diese die Gesamtplanung (Bebauungsplan) überarbeitet werden muss. Dies ist Ziel dieses Prozesses. Soviel zu den Fakten.
Straßen mit Autoverkehr zerschneiden leider oft noch deutlicher, daher ist die Straßenbahn aus meiner Sicht genau der richtige Weg. Auch weil dadurch die Anzahl der Autos sinnvoll reduziert werden kann, da eine Straßenbahn für Fahrgäster viel attraktiver ist, als ein Bus.
am 06. Okt. 2021
um 11:19 Uhr
VGH-Entscheid
Der VGH hat eindeutig entschieden, dass in dem gültigen Bebauungsplan keine Straßenbahn vorhanden war. Kurz und richtig. Das Masterplan-Verfahren mündet aber in einen neuen Bebauungsplan - und da wird dann die Straßenbahn vorhanden sein!
Also keine Hintertüren, sondern neuer Plan!