Vorprozess: Aufgabenstellung soll beschlossen werden
In der ersten Phase des Masterplanverfahrens Im Neuenheimer Feld, dem „Vorprozess“, wurde eine Aufgabenstellung für die folgende Phase „Planungsatelier“ erarbeitet. Auf dieser Grundlage sollen mehrere Entwurfsteams erste räumliche Entwicklungskonzepte erarbeiten. Das Erstellen der Aufgabenstellung erfolgte in enger Abstimmung mit den Projektträgern, dem Land und der Universität sowie durch eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Veranstaltung, Sitzungen des Forums sowie einer Online-Beteiligung.
Nun soll die gemeinsam erarbeitete Aufgabenstellung beschlossen werden. Zunächst geht die Beschlussvorlage am 4. Juli 2018 in den Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss. Am 24. Juli 2018 soll dann der Gemeinderat entscheiden und so den Eintritt in die zweite Phase des Verfahrens, das „Planungsatelier“, ermöglichen.
Die Beschlussvorlage sowie weitere Informationen finden Sie hier.